Der Notar
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben.
Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können außerdem genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige
Gerichtsurteile.
Darüber hinaus bietet der Notar ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an. Er berücksichtigt nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge. So erstellt er eine für alle Beteiligten optimale, sichere und kostengünstige Lösung.
Tätigkeitsbereich
- Abtretungen von Beteiligungen,
- Adoptionen,
- Beglaubigungen,
- Beurkundungen,
- Ehepakte,
- Erbverträge,
- Erweiterungen und Zusammenschlüsse von Unternehmen und Gesellschaften,
- Gebühren und Verkehrssteuern,
- General- und Hauptversammlungen,
- Gesellschaftsverträge,
- Gewerbe-, Grundverkehrs- und Agrarangelegenheiten,
- Grundparzellierungen,
- Heiratsgutbestellung,
- Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Wohnungseigentumsverträge,
- Markenschutz,
- Pacht- und Mietverträge,
- Patientenverfügung,
- Sachwalterschaft,
- sämtliche Angelegenheiten bezüglich Grundbuch und Firmenbuch,
- Schuldscheine und Darlehensverträge,
- Teilungsverträge,
- Testamente,
- Verlassenschaftsabwicklungen,
- Vorsorgevollmacht
- Wechselproteste
Die erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar kostenlos.
