Grundbuchsrecht
Das Grundbuch ermöglicht der Allgemeinheit sich über die Rechtsverhältnisse an einer Liegenschaft zu informieren
(§ 7 GBG). Damit bleibt die erforderliche Publizität gewahrt.
In jeder Notarstelle befindet sich eine Abfragemöglichkeit zum Grundbuch. Jeder Notar kann Grundbuchsabschriften und Grundbuchauszüge - so wie das Gericht - zu den selben Kosten wie dieses ausstellen. In vielen Notarstellen kann man online in die digitale Katastermappe Einsicht nehmen. Das Grundbuch ist eines der klassischen Geschäftsfelder des Notars. Durch die von ihm gestellten sachgerechten Anträge trägt er zur Beschleunigung des Rechtsverkehrs im Grundbuch und zur Gerichtsentlastung maßgeblich bei. Über das elektronische GOG-Archiv des österreichischen Notariates kann der Notar Urkunden für das Grundbuch und das Firmenbuch elektronisch übermitteln, was die jeweiligen Verfahren erheblich beschleunigt. Jedoch derzeit noch nicht elektronisch abrufbar sind Informationen aus der Bauwerkskartei betreffend Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Superädifikate). In diesem Fall muss direkt beim Grundbuch Einsicht genommen werden bzw sind beglaubigte Auszüge nur dort erhältlich.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur VerfügungDie erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar kostenlos.
