Immobilienrecht
Als Immobilien (lat.) bezeichnet man Grundstücke inklusive der sich darauf befindlichen Gebäuden. Dabei kann es sich um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilien, oder ein Mehrfamilienhaus, eine Villa oder um ein Geschäfts- oder ein Fabrikgebäude handeln. Immobilien sind unter juristischen Gesichtspunkten so genannte „unbewegliche Güter“.
Will man Eigentümer einer Immobilie werden muss der Vertrag (Urkunde) errichtet und vor einem Notar oder Gericht beglaubigt unterschrieben werden.
Ratsam ist die Errichtung der Vertragsurkunde von einem Notar oder Rechtsanwalt, da diese mit den erforderlichen Vertragsinhalten am Besten vertraut sind.
Immobilien können auch mit Rechten, wie zB dem Grundpafandrecht belastet werden.
Beim Grundpfandrecht wird diese Immobilie als Sicherheit für den Bankkredit verpfändet. Der Wert der Immobilie, von dem in der Regel die Höhe des gegebenen Darlehens abhängt, setzt sich aus vielen Faktoren, wie zB ihre Lage oder ihr allgemeiner Zustand, zusammen.
Die erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar kostenlos.
