Verlassenschaftsrecht

Für die Abhandlung des Verlassenschaftsverfahrens können Sie einen Notar frei wählen. Der Notar hilft den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiert sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten. Er begleitet von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens. Er unterstützt Sie als erfahrener Jurist bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens, z. B. bei der Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch.

 

Todesfallaufnahme

Am Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Zu dieser Erstbesprechung werden vom Notar Personen eingeladen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen Bescheid wissen. Zu diesem Gespräch sollten, so weit vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden.

Unterlagen für die Todesfallaufnahme:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) mit Namen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern sowie die Standesurkunden
  • Testamente im Original, Eheverträge, Erb und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter
  • Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung),
    Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeigen, Trauerbillets
  • Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
  • Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
  • Gehalts/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
  • Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern
  • Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern
  • Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit und Darlehensschulden, Bürgschaften
  • Bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffennummern
  • Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid des Finanzamtes
  • Fahrzeuge: Zulassungsschein bzw. Typenschein und Versicherung

 

Erbantrittserklärung

Der Notar stellt fest welche Personen erbberechtigt sind. Dann ist zu klären, ob diese die Erbschaft ausschlagen oder das Erbe antreten.
Dabei können die Erbberechtigten zwischen einem „bedingten“ und einem „unbedingten“ Erbantritt wählen. Darüber informiert der Notar in einer besonderen Beratung.

Alle Anträge der Erben werden vom Notar zu Protokoll genommen, können aber auch schriftlich eingebracht werden. Je nach Art der Erbantrittserklärung (bedingt oder unbedingt) wird vom Gerichtskommissär ein Inventar errichtet oder mit den Erben die Vermögenserklärung erstellt. Das Verlassenschaftsverfahren ist dann beendet, wenn der Nachlass in den rechtlichen Besitz des bzw. der Erben übergeben wird. Das geschieht durch einen gerichtlichen Beschluss, den so genannten „Einantwortungbeschluss“.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

Testament

Der Notar ist Spezialist für die Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen, deren Verwahrung und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sowie die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverträgen.

  • Wie errichte oder ändere ich ein Testament?
  • Was ist der Pflichtteil – und kann man als Erbe verzichten?
  • Welche Sicherheiten soll mein Ehepartner oder Lebenspartner haben?
  • Wie sind Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder geregelt?
  • Wie kann ich Anordnungen unwiderruflich machen?
  • Wann ist ein Testament gültig?
  • Kann ich jemanden „enterben“?
  • Welche Bedingungen kann ich meinen Erben stellen?
  • Was kann man alles vererben – und wen kann man als Erben einsetzen?

Jedes Testament, das bei uns hinterlegt ist, wird im elektronischen zentralen Testamentsregister des Österreichischen Notariats registriert. Dadurch ist garantiert, dass der letzte Wille im Todesfall bekannt wird. Das Register enthält nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird.

 

Mediation

Sie wissen, wie viel Streit es um Erbschaften und Schenkungen geben kann.

Ihr Notar sagt Ihnen, wie Sie diesem Streit vorbeugen können.

Die erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar kostenlos.

 

Notariat Dr. Helmut Vajda
Bisambergerstrasse 39, 2100 Korneuburg
Telefon-Nummer: 02262/71240 | Fax-Nummer: 02262/71240 11 | eMail: office@notar-vajda.at
Öffnungszeiten: Mo - Fr, 9:00 - 17:00 Uhr, Fr: 09:00 - 15: Uhr - Termine ausserhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung möglich

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