Vorsorge
Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments – und vertrauen dabei auf die Beratung durch den Notar.
Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist.
Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind.
Der Notar weiß aus seiner Erfahrung, welche Fragen zu stellen sind. Er weiß, wie wichtig gerade hier individuelle Antworten und maßgeschneiderte Lösungen sind.
Alle bei einem Notar errichteten Vorsorgevollmachten werden in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) aufgenommen.
Darin kann auch registriert werden, wann eine Vorsorgevollmacht wirksam wird, wen Sie als Sachwalter bestimmen, durch welche Angehörigen Sie nicht vertreten werden wollen – und natürlich auch, wenn Sie eine Vollmacht widerrufen.
Durch die Registrierung im ÖZVV kann das Gericht jederzeit innerhalb von Sekunden feststellen, ob eine Vorsorgevollmacht besteht – und ob daher z.B. ein Sachwalter überhaupt bestellt werden muss.
Wo Lebensfragen Rechtsfragen werden, gibt der Notar die Antwort.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung stellt die Ausübung des Patientenrechts auf Selbstbestimmung im Vorhinein sicher.
In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen.
Damit ist der Wille des Patienten auch für den Fall dokumentiert, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung zu äußern, seinen Willen zu bekunden und seine Entscheidung zu treffen.
Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und helfen beim Errichten der Patientenverfügung.
Weiters kann jede Patientenverfügung, die bei einem Notar errichtet wird, in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden.
Schenkung auf den Todesfall
* Text in Arbeit
Übergabe
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart – etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht und Ähnliches. Hier ist der Spielraum so groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders viel wert ist.
Bei allen Überlegungen zum Zeitpunkt der Übergabe, zur Gestaltung der Gegenleistungen und zur Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten kann Ihr Notar seine ganze Sachkenntnis und Erfahrung einbringen – und hilft damit, Geld zu sparen und Streit zu vermeiden.
Steuerrechtliche Aspekte
* Text in Arbeit
Die erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar kostenlos.
